Öko-Sonderausgabenpauschale
Veröffentlicht von Mag. Georg Aschauer in Steuerberatung - Allgemein · Dienstag 05 Dez 2023 · 4:15
Ausgaben für
- die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und
- den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem („Heizkesseltausch“)
können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ berücksichtigt werden
(§ 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988).
Worum handelt es sich bei einer
thermisch-energetischen Sanierung von Gebäuden?
Dabei handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen wie
z.B. die Dämmung von Außenwänden, Geschoßdecken, Dächern und Kellerböden oder
den Austausch von Fenstern und Außentüren mit dem Ziel, die Energie- und
Wärmeeffizienz des Gebäudes zu verbessern.
Was ist unter dem Austausch
eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem zu
verstehen?
Darunter ist der Ersatz eines auf fossilen
Brennstoffen (insb. Öl, Gas, Kohle, Koks/Allesbrenner) oder auf Strom
basierenden Heizungssystems (Nacht- oder Direktspeicheröfen) gegen ein neues
klimafreundliches Heizungssystem zu verstehen („Heizkesseltausch“). In Frage
kommen vor allem eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme, eine
Holzzentralheizung (z.B. Pellets) oder eine Wärmepumpe.
Unter welchen Voraussetzungen
steht das Öko-Sonderausgabenpauschale zu?
1. Das Pauschale ist an die Auszahlung einer
Bundesförderung (Umweltförderungsgesetz) geknüpft. Nähere Informationen dazu bietet die Kommunalkredit Public Consulting.
2. Die tatsächlich geleisteten Ausgaben abzüglich
ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln müssen den Betrag von 4.000
Euro (thermisch-energetische Sanierung) bzw. von 2.000 Euro
(„Heizkesseltausch“) übersteigen.
Wie hoch ist das
Öko-Sonderausgabenpauschale?
Für eine geförderte thermisch-energetische
Sanierung stehen 800 Euro jährlich, für den geförderten
„Heizkesseltausch“ 400 Euro jährlich zu. Diese Beträge werden beginnend
mit dem Jahr der Auszahlung der Förderung für insgesamt fünf Jahre
automatisch in der Steuerveranlagung berücksichtigt. Demnach werden in Summe 4.000
Euro bzw. 2.000 Euro steuerlich wirksam.
Beispiel: Im September 2022 wird ein Heizkessel
getauscht, im Dezember 2022 wird die Förderung ausbezahlt. Es werden im Rahmen
der Veranlagung für die Jahre 2022 bis 2026 jeweils 400 Euro pauschal als
Sonderausgaben berücksichtigt.
Werden innerhalb dieser fünf Jahre weitere
Ausgaben für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen und/oder einen
Heizkesseltausch getätigt und wird dafür eine Förderung ausbezahlt, kommt es zu
einer Verlängerung des Berücksichtigungszeitraumes auf zehn Jahre.
Fortsetzung des Beispiels: Im Juni 2023 wird eine
thermisch-energetische Sanierung durchgeführt. Bis zum Jahr 2026 werden 400
Euro jährlich für den Heizkesseltausch im Jahr 2022 berücksichtigt, ab dem Jahr
2027 bis 2031 werden 800 Euro jährlich berücksichtigt.
Wer kann das
Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch nehmen?
Nur der Empfänger der Förderung. Der
Empfänger muss eine natürliche Person sein. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften
ist jeder Eigentümer anspruchsberechtigt.
Kann auch eine Gesellschaft das
Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch nehmen?
Körperschaften (z.B. GmbH, Vereine) steht kein Sonderausgabenpauschale zu.
Bei einer Personengesellschaft kommt die
Berücksichtigung des Pauschales bei einem Gesellschafter nur dann in Betracht,
wenn es sich um eine natürliche Person handelt und die Ausgabe keine
Betriebsausgabe darstellt.
Welche Gebäude kommen für
begünstigte Sanierungsmaßnahmen in Frage?
Nur Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen, die ein privat
genutztes Gebäude bzw. einen privat genutzten Gebäudeteil betreffen,
berechtigen zur Inanspruchnahme des Pauschales. In Frage kommen daher vor allem
Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Wohnungen. Sanierungsmaßnahmen,
die ein betrieblich genutztes oder vermietetes Gebäude bzw. Teile eines solchen
betreffen, sind nicht begünstigt.
Aus diesem Grund wird im Förderansuchen drauf
hingewiesen, dass nur die auf privat genutzte Gebäudeteile entfallenden
Ausgaben abzüglich Förderungen für das Pauschale relevant sind; in jedem Fall
müssen diese 4.000 Euro bzw 2.000 Euro übersteigen.
Beispiele:
Ein Einfamilienhaus, das ausschließlich
Wohnzwecken dient, wird thermisch-energetisch saniert. Die Ausgaben betragen
nach Abzug öffentlicher Förderungen 17.000 Euro und entfallen zur Gänze auf
privat genutzte Gebäudeteile. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des
Öko-Sonderausgabenpauschales ist erfüllt.
Ein gemischt genutztes Gebäude, das zu 25%
betrieblichen Zwecken und zu 75% eigenen Wohnzwecken dient, wird
thermisch-energetisch saniert. Die Ausgaben betragen nach Abzug öffentlicher
Förderungen 23.000 Euro und entfallen zu 75%, somit in Höhe von 17.250 Euro,
auf privat genutzte Gebäudeteile. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des
Öko-Sonderausgabenpauschales ist erfüllt.
Was ist für die
Berücksichtigung des Öko-Sonderausgabenpauschales erforderlich?
Die Erklärung, dass das Pauschale in Anspruch
genommen werden soll; sie ist direkt im Zuge der Beantragung der
Bundesförderung bei der Kommunalkredit Public Consulting abzugeben. Weiters ist die Einwilligung zur Datenübermittlung an das
Finanzamt erforderlich.
Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften muss die
Hausverwaltung im Zuge der Förderabwicklung der KPC bei der Endabrechnung für
die einzelnen Wohnungseigentümer elektronisch bekannt geben, ob das
Sonderausgabenpauschale berücksichtigt werden soll oder nicht.
Die Übermittlung der für die Berücksichtigung des
Pauschales erforderlichen Daten erfolgt durch die Kommunalkredit Public
Consulting. Das zustehende Pauschale wird dann automatisch vom Finanzamt im
Rahmen der Einkommensteuer-/Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Eine
gesonderte Beantragung im Rahmen der Veranlagung ist nicht vorgesehen.
Ab wann kann das
Öko-Sonderausgabenpauschale berücksichtigt werden?
Die Berücksichtigung erfolgt erstmals für das
Veranlagungsjahr 2022, sofern das Förderansuchen nach dem 31.03.2022
eingebracht wurde und die gewährte Förderung nach dem 30.06.2022 ausbezahlt
wurde.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023