Treibhausgas-Quoten (THG-Quoten) bzw e-Prämien

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Treibhausgas-Quoten (THG-Quoten) bzw e-Prämien

GA Steuerberatung GmbH
Veröffentlicht von Mag. Georg Aschauer in Steuerberatung - Allgemein · Freitag 08 Dez 2023 ·  1:00
Die THG-Quote wurde in Österreich eingeführt, um die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu senken. Mineralölunternehmen müssen jährlich eine steigende CO2-Einsparungsquote vorlegen, um Strafzahlungen zu vermeiden. Eletroautos haben einen geringeren CO2-Fußabdruck über ihren gesamten Lebenszyklus im Vergleich zu Verbrennungsmotoren.
Die Kraftstoffverordnung verpflichtet Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Österreich in Verkehr bringen, zur Reduktion der Lebenszyklustreibhausgasemissionen. Die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) müssen über den gesamten Lebenszyklus von der Förderung, Raffination und anderen Herstellungsprozessen bis zur Verbrennung reduziert werden. Bisher ist dies durch die Beimischung von Biokraftstoffen und Biomethan erreicht worden.
Mit der Novelle der KVO ist es in Österreich nun erstmals möglich, auch Strom aus erneuerbaren Energieträgern, der zum Antrieb von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in Österreich verwendet wird, als THG-Reduktion anrechnen zu lassen.
Anrechenbar sind dabei nachweislich gemessene Strommengen an öffentlichen und halböffentlichen Ladepunkten in Österreich. Für 2023 werden 1500KWh pauschaliert. Diese THG-Quote kann verkauft werden; diese e-Prämie beträgt 2023 € 388,--.
Diese e-Prämie ist gem § 3 Abs 1 Z 41 EstG steuerfrei, wenn sich das Fahrzeug im Privatvermögen besitzt. Befindet sich das Fahrzeug im Betriebsvermögen ist diese e-Prämie allerdings steuerpflichtig.



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