Treibhausgas-Quoten (THG-Quoten) bzw e-Prämien
Veröffentlicht von Mag. Georg Aschauer in Steuerberatung - Allgemein · Freitag 08 Dez 2023 · 1:00
Die
THG-Quote wurde in Österreich eingeführt, um die CO2-Emissionen im
Verkehrssektor zu senken. Mineralölunternehmen müssen jährlich eine steigende
CO2-Einsparungsquote vorlegen, um Strafzahlungen zu vermeiden. Eletroautos
haben einen geringeren CO2-Fußabdruck über ihren gesamten Lebenszyklus im
Vergleich zu Verbrennungsmotoren.
Die
Kraftstoffverordnung verpflichtet Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in
Österreich in Verkehr bringen, zur Reduktion der
Lebenszyklustreibhausgasemissionen. Die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen)
müssen über den gesamten Lebenszyklus von der Förderung, Raffination und
anderen Herstellungsprozessen bis zur Verbrennung reduziert werden. Bisher ist
dies durch die Beimischung von Biokraftstoffen und Biomethan erreicht worden.
Mit
der Novelle der KVO ist es in Österreich nun erstmals möglich, auch Strom aus
erneuerbaren Energieträgern, der zum Antrieb von elektrisch betriebenen
Fahrzeugen in Österreich verwendet wird, als THG-Reduktion anrechnen zu lassen.
Anrechenbar
sind dabei nachweislich gemessene Strommengen an öffentlichen und
halböffentlichen Ladepunkten in Österreich. Für 2023 werden 1500KWh
pauschaliert. Diese THG-Quote kann verkauft werden; diese e-Prämie beträgt 2023
€ 388,--.
Diese
e-Prämie ist gem § 3 Abs 1 Z 41 EstG steuerfrei, wenn sich das Fahrzeug
im Privatvermögen besitzt. Befindet sich das Fahrzeug im Betriebsvermögen ist
diese e-Prämie allerdings steuerpflichtig.